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   BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54   

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BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54 (https://dejure.org/1956,2055)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1956 - II ZR 50/54 (https://dejure.org/1956,2055)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 (https://dejure.org/1956,2055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1956, 147
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 17.01.1940 - II 82/39

    1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54
    Der Beweis des ersten Anscheins ist nach feststehender Rechtsprechung nur bei solchen Tatbeständen anwendbar, die nach der Erfahrung des täglichen Lebens regelmäßig auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen, bei denen also aus dem regelmäßigen und üblichen Verlauf der Dinge ohne weiteres auch auf den Hergang im einzelnen Falle geschlossen werden kann, ohne daß es auf die besonderen Umstände gerade dieses Falles ankäme (BGH NJW 1951, 70, 360; Lind-Möhr § 286 ZPO [C] Nr. 11; RGZ 130, 357; 153, 135; 163, 21).

    Während aber beim Anscheinsbeweis gewisse Lücken in der Feststellung des Geschehensablaufs durch allgemeine Erfahrungssätze über den regelmäßigen Hergang ausgefüllt werden können, muß die Beweisführung durch Anzeichen lückenlos sein (RGZ 163, 21 [28]).

  • RG, 22.11.1898 - II 216/98

    Nebenintervention

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54
    Die von ihm eingelegten Rechtsmittel sind Rechtsmittel der Partei, der er beigetreten ist (RGZ 34, 361; 42, 389; 108, 132; 147, 125; JW 1936, 2798; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 67 Anm. II 5 b, § 69 Anm. II 1).
  • RG, 11.12.1936 - VII 172/36

    1. Muß der Versicherungsnehmer bei der Einbruchsdiebstahlversicherung beweisen,

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54
    Der Beweis des ersten Anscheins ist nach feststehender Rechtsprechung nur bei solchen Tatbeständen anwendbar, die nach der Erfahrung des täglichen Lebens regelmäßig auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen, bei denen also aus dem regelmäßigen und üblichen Verlauf der Dinge ohne weiteres auch auf den Hergang im einzelnen Falle geschlossen werden kann, ohne daß es auf die besonderen Umstände gerade dieses Falles ankäme (BGH NJW 1951, 70, 360; Lind-Möhr § 286 ZPO [C] Nr. 11; RGZ 130, 357; 153, 135; 163, 21).
  • RG, 05.03.1935 - III B 3/35

    Kann der Nebenintervenient die Berufung beschränken, wenn die Hauptpartei zwar im

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54
    Die von ihm eingelegten Rechtsmittel sind Rechtsmittel der Partei, der er beigetreten ist (RGZ 34, 361; 42, 389; 108, 132; 147, 125; JW 1936, 2798; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 67 Anm. II 5 b, § 69 Anm. II 1).
  • RG, 22.03.1924 - IV 566/23

    Kann der Nebenintervenient, auch wenn er gemäß § 69 ZPO. als Streitgenosse der

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54
    Die von ihm eingelegten Rechtsmittel sind Rechtsmittel der Partei, der er beigetreten ist (RGZ 34, 361; 42, 389; 108, 132; 147, 125; JW 1936, 2798; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 67 Anm. II 5 b, § 69 Anm. II 1).
  • RG, 26.11.1930 - IX 277/30

    Ist die Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins auf die sog.

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54
    Der Beweis des ersten Anscheins ist nach feststehender Rechtsprechung nur bei solchen Tatbeständen anwendbar, die nach der Erfahrung des täglichen Lebens regelmäßig auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen, bei denen also aus dem regelmäßigen und üblichen Verlauf der Dinge ohne weiteres auch auf den Hergang im einzelnen Falle geschlossen werden kann, ohne daß es auf die besonderen Umstände gerade dieses Falles ankäme (BGH NJW 1951, 70, 360; Lind-Möhr § 286 ZPO [C] Nr. 11; RGZ 130, 357; 153, 135; 163, 21).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    So ist es dem Versicherer in den nachstehend aufgeführten Urteilen des Bundesgerichtshofes auch in keinem Fall gelungen, den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung im Wege eines Anscheinsbeweises zu führen; es fehlte an Typizität im Verhalten der Personen, die einer vorsätzlichen Brandstiftung bezichtigt wurden (Urteile vom 2. Mai 1951 - II ZR 110/50 -, vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 -, vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 -, vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76 - veröffentlicht in VersR 1951, 165; 1956, 84 und 147 und LM ZPO § 286 (C) Nr. 69).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Die Frage, aus welcher inneren Einstellung ein Mensch gehandelt hat, läßt sich aber bei der Vielfalt, Verschiedenartigkeit und Unberechenbarkeit der menschlichen Anlagen, Charaktereigenschaften und Überlegungen, der sittlichen Auffassungen und der inneren und äußeren Antriebe in aller Regel nur auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles beurteilen (BGH LindMöhr ZPO § 286 [C] Nr. 11; VersR 1956, 147; Bruck-Möller a.a.O; KG VersR 1953, 421; OLG München a.a.O.).
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Abgesehen davon, daß es sich bei dieser Entscheidung nicht, wie hier, um eine Obliegenheitsverletzung, sondern um einen Risikoausschluß nach § 61 VVG handelte, läßt sich die darin niedergelegte Auffassung schon aus der Erwägung rechtfertigen, daß die von einer Gesamthandsgemeinschaft eingegangene Sachversicherung das gemeinschaftliche, gleichartige und ungeteilte Interesse aller Mitglieder an der Erhaltung der versicherten Sache zum Gegenstand hat; demgemäß besteht bei ihr nur ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch, der den Teilhabern zur gesamten Hand zusteht und deshalb auch nur ein einheitliches Rechtsschicksal haben kann (vgl. auch BGH VersR 1956, 147; OLG Koblenz VersR 1956, 302; OLG Neustadt VersR 1956, 153 m.Anm. VersR 1956, 346).
  • BGH, 20.09.1968 - V ZR 137/65

    Reichweite des Anfechtungsrechtes bei Bruchteilsgemeinschaft - Voraussetzungen

    Eine Anwendung der Grundsätze vom Beweis des ersten Anscheins setzt, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 159, 283, 290) wiederholt ausgesprochen hat (z.B. in den Urteilen vom 25. März 1953, II ZR 146/52, LM ZPO Nr. 11 zu § 286 (C), 26. Januar 1956, II ZR 50/54, LM VVG Nr. 2 zu § 61, 10. April 1958, II ZR 324/56, WM 1958, 991 und 30. März 1960, V ZR 16/59, LM BGB Nr. 21 zu § 123), voraus, daß es sich um einen typischen Geschehensablauf handelt.
  • OLG Bremen, 13.10.2023 - 1 W 32/23

    Versagung bzw. nachträgliche Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Dass im vorliegenden Fall die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen einer Unfallmanipulation nach den Grundsätzen zur Anwendung des Indizienbeweises gewonnen wurde, steht dem entgegen der Auffassung des Klägers nicht entgegen, da der Indizienbeweis ebenso den Vollbeweis erbringen kann wie ein unmittelbarer Beweis (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.1956 - II ZR 50/54, BeckRS 1956, 31394330, VersR 1956, 147).
  • BGH, 02.07.1958 - IV ZR 326/57

    Rechtsmittel

    Die für den Anscheinsbeweis geltenden Regeln sind nicht anwendbar, denn es handelt sich bei den zu klärenden Tatsachen nicht um solche, die nach der Erfahrung des Lebens regelmäßig auf eine bestimmte Ursache hinweisen und bei denen aus dem regelmäßigen und üblichen Verlauf der Dinge ohne weiteres auf den Hergang im einzelnen Fall geschlossen werden kann (vgl. Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 26. Januar 1956 II ZR 50/54, LM VVG § 61 Nr. 2).
  • BGH, 27.03.1956 - VI ZR 191/54

    Rechtsmittel

    Die Beweisregeln des ersten Anscheins sind nach feststehender Rechtsprechung nur bei solchen Tatbeständen anwendbar, die nach der Erfahrung des täglichen Lebens regelmäßig auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen, bei denen also aus dem typischen Verlauf der Dinge ohne weiteres auch auf den Hergang im einzelnen Fall geschlossen werden kann, ohne daß es auf die besonderen Umstände gerade dieses Falles ankäme (BGHZ 2, 1 [5]; BGH VRS 4, 260 [262]; 5, 94; 7, 260 [262]; 8, 344 [345]; BGH Urteil vom 24. Januar 1956 VI ZR 331/54; Urteil vom 26. Januar 1956, II ZR 50/54).
  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Der Beweis des ersten Anscheins setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs Tatbestände voraus, die nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen (L-M zu § 1 PatG Nr. 1; § 286 ZPO [0] Nr. 11; Urt. vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54).
  • BGH, 28.09.1956 - VI ZR 219/55

    Rechtsmittel

    Ihm ist zwar zuzugeben, daß der Beweis des ersten Anscheins nur bei solchen Tatbeständen anwendbar ist, die nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen, bei denen also aus dem regelmäßigen und üblichen Verlauf der Dinge ohne weiteres auch auf den Hergang im einzelnen Falle geschlossen werden kann, ohne daß es auf die besonderen Umstände gerade dieses Falles ankäme (Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1950 - I ZR 49/50 - LM § 1 PatG Nr. 1; Urteil das II. Zivilsenats vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 - VersR 1956, 147).
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